Menschen mit Behinderung, körperlich oder seelisch, haben ein Recht auf Assistenzleistungen. Ziel ist es, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, indem sie bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützt werden. Diese Leistungen sollen die soziale Teilhabe sichern und umfassen Aspekte rund um Wohnen, Haushaltsführung und Alltag, ergänzt durch Hilfen zur Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung. Assistenzleistungen müssen beantragt werden.
Menschen mit Behinderung – Wünsche und Ziele.
Menschen mit Behinderung sind so vielfältig in ihren Zielen, Wünschen und Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung auch. Wer wofür wie häufig Unterstützung und Assistenz benötigt, wird daher individuell ermittelt. Es gibt verschiedene Assistenz-Modelle, u.a.:
· Alltagsassistenz
· Arbeitsassistenz
· Ausbildungs- und Studienassistenz
· Elternassistenz
· Freizeit- und Reiseassistenz
· Kita- / Schulassistenz
· Pflegeassistenz und Verhinderungspflege
Wer bezahlt Assistenzleistungen? Für die Finanzierung einer Assistenz gibt es unterschiedliche Kostenträger. Es können zuständig sein: Krankenkasse, Pflegeversicherung, Versorgungsamt, Unfallversicherung oder Sozialhilfe. Über das Persönliche Budget kann ein Mensch, der von Behinderung bedroht oder betroffen ist, Leistungen zur Teilhabe einkaufen. Wie das genau aussieht und angegangen werden kann, dazu berät Sie die Leiterin des City Assistenzdienst in Neuss, Frau Aylin Reinartz unter 02131/7426713 gerne fachkompetent. Assistenzdienste unterstützen Menschen mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen dabei, passende Assistenten zu finden. In der Regel helfen sie auch bei der Antragstellung, bei der Organisation der Assistenten und den Abrechnungen mit den Assistenten und den Trägern.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der sogenannten qualifizierten Assistenz durch Fachkräfte und der allgemeinen, unterstützenden Assistenz. Eine qualifizierte Assistenz bietet die Arten von Unterstützung, für die man eine Person mit entsprechender beruflicher, meist pädagogischer Qualifikation braucht. Das können zum Beispiel Heil- oder Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen oder Personen mit einem vergleichbaren Ausbildungsabschluss sein. Sie leisten eine Form der Unterstützung, bei der die Person mit Behinderung angeleitet wird, Dinge zu lernen und selbstständig zu erledigen. Etwa, wenn man lernen will, wie man das eigene Geld verwaltet, oder wie man Konflikte mit Bezugspersonen löst.
Um eine unterstützende oder allgemeine Assistenz handelt es sich, wenn die Assistenzkraft Dinge stellvertretend für die Menschen mit Behinderungen ausführt, die diese aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht selbst tätigen können. Oder wenn eine Unterstützungskraft die Person mit Behinderung lediglich begleitet z.B. auf dem Weg zum Arzt. Auch die Hilfe beim Reinigen der Wohnung gehört dazu.
Für Väter oder Mütter mit Behinderung gibt es zudem die Möglichkeit, Unterstützung durch Fachleute bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu erhalten: die sogenannte qualifizierte Elternassistenz. Ziel ist es, sie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung und Ausübung ihrer Elternrolle zu befähigen und sie dabei begleitend zu unterstützen. Lassen Sie sich kompetent beraten, welche Unterstützung Sie oder Ihre Angehörigen für den Alltag bekommen können. Gerne sind wir für Sie da!