Schul und Studienassistenz:

Die rechtliche Grundlage einer Schulbegleitung ergibt sich aus den § 112 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit 75 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX und § 35a SGB VIII. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine der in den jeweiligen Normen benannten Voraussetzungen erfüllt sein, diese können seelischer, körperlicher oder geistiger Natur sein.

Sie möchten zur Schule gehen oder studieren und haben eine Behinderung? Eine Assistenz kann Sie in der Schule und Uni begleiten. Sie hilft Ihnen, Klassen und Vorlesungsräume zu finden und ihnen eventuell die nicht barrierefreien Türen aufzuhalten. In allen nicht barrierefreien Situationen ist sie an ihrer Seite, so das  Sie sich auf die Schule oder Uni konzentrieren können.

Die Gründe für eine Schulbegleitung sind in der Regel folgende:

Zur Beantragung der Schulbegleitung stellen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen formlosen Antrag auf „Teilhabeassistenz“ oder auf „Schulassistenz“ bei dem zuständigen Jugendamt in ihrer Nähe.

Schulassistenz neuss und bundesweit