ELTERNASSISTENZ

Eine Elternassistenz kommt zum Tragen, wenn die Eltern aufgrund der Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Zum Beispiel wenn das Kind durch Mama oder Papa nicht angezogen oder gewickelt werden kann. Das Recht der Bestimmung über die Kinder bleibt bei den Eltern.

Qualifizierte Elternassistenz wird erbracht, um Mütter und Väter mit Behinderungen mit ihrem Kind/ihren Kindern zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen und bei der Versorgung und Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder zu begleiten und zu unterstützen.

Eine Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt jeweils im Rahmen des individuellen Teilhabe-/Gesamtplans.

Die Leistungen werden flexibel auf die Zusammensetzung des jeweiligen Familiensystems abgestimmt, das sich ggf. im Zeitraum der Betreuung verändern kann.

Hier sind einige Beispiele für Eltern-Assistenz:

  • Pflege und Versorgung des Kindes. Die Assistenten helfen beim Wickeln, Waschen oder Füttern etc.
  • Haushalt. Zum Beispiel das Kinderzimmer aufräumen.
  • Begleitung außerhalb der Wohnung. Zum Beispiel zum Einkaufen, zum Kinderarzt, in den Kindergarten oder bei Ausflügen von Kindergarten und Schule.
  • Unterstützung für Eltern mit Sinnesbehinderung. Zum Beispiel für Eltern mit Hörbehinderung. Die Assistenten können dann bei Elternabenden in Gebärdensprache dolmetschen, oder wichtige Dinge aufschreiben.
  • Betreuung des Kindes. Zum Beispiel wenn die Mutter oder der Vater wegen der Behinderung zur Rehabilitation oder zur Therapie muss.
  • Entwicklung des Kindes. Die Assistenten helfen zum Beispiel, wenn das Kind Fahrradfahren oder Schwimmen lernt.
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