Persönliches Budget

Jeder Mensch mit einer körperlichen oder seelischen Behinderung kann das persönliche Budget beantragen. Das schließt auch von Behinderung bedrohte Menschen ein, die einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation haben sowie Blinde und Gehörlose. Die meisten Assistenznehmer entscheiden sich für das Persönliche Budget und nicht für die Sachleistung. Als Budgetnehmer erhalten Sie eine Geldleistung, das persönliche Budget direkt auf Ihr Konto. Damit kaufen Sie sich eine Assistenzleistung selbst ein. Das heisst, Sie suchen sich den Dienstleister Ihres Vertrauens selber aus und gehen eine Kooperation mit ihm ein.

Der für Sie passende Kostenträger ist schnell gefunden. Falls Sie nicht wissen, wer für Sie und das Persönliche Budget zuständig ist: Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung.

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persönliches Budget

Leistungen zur Teilhabe sind alle Maßnahmen und Hilfen für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Wir beraten Sie gerne. Sie wohnen in Köln, Düsseldorf, Hamburg, Dresden, Bielefeld, Hannover, Neuss oder Wuppertal? Gleich aus welcher Stadt in Deutschland Sie kommen: Wir sind deutschlandweit und überregional tätig.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Assistenz:

Für Kosten des täglichen Lebens gibt es kein persönliches Budget. Geld für die Miete, Heizung und Lebensmittel etwa ist über sogenannte Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes abgedeckt, also z. B. über die Grundsicherung.

Bei steuerfinanzierten Sozialleistungen werden Einkommen und Vermögen angerechnet, wie zum Beispiel bei der Hilfe zur Pflege. Hier gelten die gleichen Einkommens- und Vermögensgrenzen wie bei der Sozialhilfe.

Wenn Sie mit dem bewilligten Budget nicht einverstanden sind, können Sie den Bescheid anfechten. Wenn zum Beispiel das bewilligte Budget nicht reicht, um die Unterstützung zu bezahlen, die Sie benötigen. Hier muss dann binnen 2 Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch eingelegt werden.

Hier streiten sich die Juristen tatsächlich noch. Aus der Erfahrung wissen wir jedoch, dass es in vielen Ämtern noch der Fall ist, dass 2/3 des Pflegegeldes auf das persönliche Budget anzurechnen ist. In dem Fall stellt dann meist der Dienstleister direkt eine Rechnung an Sie.

Die Leistungsform des persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Mit dem persönlichen Budget können Leistungsempfänger von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen.

Wir als Assistenzdienst führen eine Vorauswahl des Personals durch. Der Bewerber wird Ihnen vorgestellt und wenn die Chemie sowie die Fähigkeiten des Bewerbers zu ihnen passen, kann es sofort losgehen. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, suchen wir weiter. Uns ist es wichtig, dass vor Ort ein harmonisches Miteinander herrscht.