Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz durch einen Assistenzdienst. Was genau ist das?

Die Arbeitsassistenz stellt lediglich eine Hilfestellung bei der Arbeit dar, nicht aber die Erledigung der Arbeit an sich. In der Regel geht es dabei um kontinuierliche, zeitlich begrenzte und nicht regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz bezogen auf konkrete täglich anfallende Aufgaben.

Durch die Assistenz sollen behinderungsbedingte Nachteile am Arbeitsplatz ausgeglichen werden. Die Kernaufgabe leistet der Mensch mit Behinderung jedoch selbst.

Eine Arbeitsassistenz ist in der Regel eine dauerhafte Leistung der Leistungsträger. In den ersten 3 Berufsjahren sind oft unterschiedliche Sozialträger beteiligt. Meist geht der Weg über die Bundesagentur für Arbeit.

Eine Arbeitsassistenz kann bereits mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bzw. in gesonderten Fällen ab einem GdB von 30 gewährt werden.

Was sind die Vorraussetzungen für eine Arbeitsassistenz?

Wenn eine Arbeitsassistenz gewährt wird, geschieht das in der Regel für Menschen mit Sinnesbehinderungen wie Gehörlosigkeit und Blindheit oder für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Sollte eine andere Art der Behinderung vorliegen, können auch diese Menschen einen Antrag auf Arbeitsassistenz stellen. Hier kann der Assistenzdienst sicherlich kompetente Auskunft geben und bei der Beantragung behilflich sein.

Auch wenn eine Arbeit in der Selbstständigkeit ausgeführt wird ist eine Unterstützung möglich.

Arbeitsassistenz Deutschland