Arbeitsassistenz:

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz durch die Inklusionsämter als Teil der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer selbst beauftragt einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen auf eigene Rechnung ( zu zahlen mit dem Persönlichen Budget ) mit der Arbeitsassistenz.

Die Arbeitsassistenz unterstützt Sie auf der Arbeit. Es ist nicht die Aufgabe des Assistenten, Ihre Aufgaben zu übernehmen, sondern nur einzugreifen, wenn Sie das wünschen. Es könnte sein, dass Sie beispielsweise nicht richtig an den Kopierer heran fahren können mit ihrem Rollstuhl oder wichtige Dokumente nicht in barrierefreier Schrift von ihnen als Blinde Person gelesen werden können. Hier hilft Ihnen dann gerne der Assistent.

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