Wussten Sie, dass in der EU mehr als 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben? Zudem wächst die Zahl der Senioren stetig. Digitale Teilhabe für alle im Netz und bei Produkten soll selbstverständlich werden.
Wussten Sie, dass in der EU über 87 Mio. Menschen behindert sind? Erfahren Sie mehr über Inklusion, Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein; das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Deutschland in Kraft getreten. Ausgenommen sind Mikrounternehmen (u.a. weniger als 10 Mitarbeiter). Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umgesetzt. Betroffen sind insbesondere Hardwaresysteme für Verbraucher (z.B. Computer, Tablets, Smartphones), Selbstbedienungsterminals (Geld- und Ticketautomaten); das Gesetz gilt auch für Webseiten-Betreiber mit Online-Shops, Online-Buchungen von Handwerksleistungen, Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken. Für bestehende Angebote gibt es eine Übergangsfrist (ausgenommen sind Online-Shops). Produkte und Dienste müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Die Informationen müssen in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, d.h. neben Schrift zum Beispiel über eine Vorlesefunktion verfügen, und gut auffindbar sein (Navigation).
- Die Texte müssen gut lesbar sein (Schriftgröße und Kontrast).
- Die Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Es gibt eine sogenannte Marktüberwachung, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt wird. Wer sich als VerbraucherIn in seinen Rechten verletzt sieht, kann bei der zuständigen Landesbehörde zur Marktüberwachung beantragen, dass Maßnahmen gegen diejenigen ergriffen werden, die Standards nicht einhalten.


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