Wussten Sie, dass Sie bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage haben?
Wussten Sie, dass Sie bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage haben?
Zusatzurlaub ist ein Mindestanspruch, der sich nach der individuellen Arbeitszeit pro Woche richtet und anteilig gewährt wird, wenn die Schwerbehinderung nicht das ganze Kalenderjahr besteht. Wer beispielsweise vier Tage pro Woche arbeitet, erhält vier Tage Zusatzurlaub. Beschäftigte mit einer Gleichstellung oder einem GdB unter 50 haben keinen Anspruch auf diesen Zusatzurlaub. Weitere Vorteile ab einem GdB von mindestens 50: Freistellung von Mehrarbeit, Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung, Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Fahrpreisermäßigung im ÖPNV.




