Wussten Sie, dass Krankheiten erst dann als Schwerbehinderung gelten, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr verursachen?
Krankheiten gelten als Schwerbehinderung ab einem GdB von min. 50.
Wussten Sie, dass Krankheiten erst dann als Schwerbehinderung gelten, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr verursachen, was durch eine Begutachtung im Rahmen des Schwerbehindertenausweisverfahrens festgestellt wird? Dazu gehören eine Vielzahl von Erkrankungen des Nervensystems, der Psyche, der Sinnesorgane, der inneren Organe (wie Herz und Lunge), des Blutes und Immunsystems sowie chronische Krankheiten und körperliche Einschränkungen, die lebensbeeinträchtigend sind. Die genauen Kriterien sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegt. Je nach Ausprägung und individuellem Gesundheitszustand bemisst das Versorgungsamt nach Antragstellung den Grad der Behinderung und vergibt gegebenenfalls Merkzeichen. Bei diesem Amt ist auch der Schwerbehindertenausweis erhältlich.




