Wussten Sie, dass behinderte Kinder auch nach dem 18. oder 25. Geburtstag Kindergeld erhalten, und zwar zeitlich unbegrenzt?

Wussten Sie, dass behinderte Kinder auch nach dem 18. oder 25. Geburtstag Kindergeld erhalten, und zwar zeitlich unbegrenzt?

Ab 1.1.2025 liegt der Betrag bei 255 Euro für jedes Kind. Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss und das Kind wegen dieser Behinderung seinen notwendigen Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Ausnahme für Ältere: Für Kinder, die bis einschließlich 1981 geboren sind, gilt eine Altersgrenze von 27 Jahren.
Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, die im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Es ist keine Sozialleistung. Anspruchsberechtigt sind die Eltern von leiblichen Kindern, Adoptiv- und Pflegekindern. In manchen Fällen auch die Geschwister, wenn zu diesen ein sogenanntes Pflege-Kindschafts-Verhältnis besteht. Das Kind mit Behinderung selbst ist nicht anspruchsberechtigt. Auch dann nicht, wenn die Eltern verstorben sind.
Ob ein erwachsener Mensch mit Behinderung außerstande ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, wird von der Familienkasse geprüft. Die Behinderung muss der Grund dafür sein, dass das Kind sich nicht selbst ernähren kann. Es wird geprüft, ob der allgemeine Lebensbedarf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übersteigt.